Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses

Allgemeines

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Der neue Lehrplan für die bayerische Hauptschule wird im Schuljahr 2007/08 verpflichtend für die Jahrgangsstufe 9 eingeführt. Die damit verbundenen inhaltlichen und didaktisch-methodischen Neuakzentuierungen wirken sich auch auf die zentralen Prüfungen im Rahmen des qualifizierenden Hauptschulabschlusses aus. Im Einzelnen betrifft dies die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch. Ziel ist es, zum einen die Prüfungen den Anforderungen des neuen Lehrplans anzupassen, zum anderen soll aber auch sichergestellt sein, dass die Inhalte der Leistungsfeststellung Aspekte abbilden, die für die Erlangung der Ausbildungsreife wesentlich sind. In der Dateiauswahl werden Musteraufgaben und Zusatzinformationen für Mathematik, Deutsch und Englisch angeboten.

 

Neu ab den Schuljahr 2011/12:  Projektprüfung


Projektprüfung an Bayerischen Haupt- und Mittelschulen ab dem Schuljahr 2011/2012 Im Rahmen der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Bayerischen Mittelschule wird die Berufsorientierung in Unterricht und Schulleben profiliert. Durch die Einführung der Berufsorientierenden Zweige (boZ) Technik, Wirtschaft und Soziales werden die arbeitspraktischen Fächer und das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik zum Schuljahr 2011/2012 verbindlich eng miteinander verknüpft.

Die Schüler werden vermehrt praktisch tätig und erhalten tiefere Einblicke und Kenntnisse aus dem Arbeits- und Berufsleben. Diese Verknüpfung wirkt sich auch auf die Prüfungen zum qualifizierenden Hauptschulabschluss aus. Die Projektprüfung wird ab dem Schuljahr 2011/12 verpflichtender Teil der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses. Sie ist im Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) angesiedelt und verbindet das Fach AWT mit dem gewählten berufsorientierenden Zweig Technik, Wirtschaft oder Soziales. Die bisher durchgeführte Einzelprüfung Arbeit/Wirtschaft/Technik im Rahmen der Prüfungen zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss wird also durch eine Prüfung ersetzt, deren Inhalt aus zwei Fächern besteht.

Nachdem im Schuljahr 2010/2011 die Möglichkeit bestand, ein „Übungsprojekt“ in der 8. Klasse durchzuführen, ist das neue Prüfungsformat den Schulen bereits gut vertraut. Durch die Projektprüfung werden praktische und theoretische Fähigkeiten der Schüler aus dem Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik und dem gewählten Berufsorientierenden Zweig in den Prüfungen zum qualifizierenden Hauptschulabschluss nachgewiesen.

Die Projektprüfung fasst dann zwei bisherige Prüfungsbestandteile
(Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik und arbeitspraktisches Fach) zusammen.



Quelle: Regierung der Oberpfalz-Pressestelle

 

 

 

     Der Zeitplan für die schriftlichen Prüfungen gilt Bayernweit.

Aufzählung

Die Termine für die praktische und ggf. schriftliche Prüfung im arbeitspraktischen Wahlpflichtfach sowie für die weiteren Prüfungsfächer nach §  31 Abs. 1 Nr.  4 (Religionslehre, Musik, Kunsterziehung, Sport, Informatik, ...) legt die Schule nach Maßgabe des § 31 Abs.  7  Nr.  6  bis 13 fest.
 

Aufzählung

Die Projektprüfung wird ab dem Schuljahr 2011/12 obligatorischer Teil der Abschlussprüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses.
Sie findet im Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) statt, also in den Fächern AWT und in dem berufsorientierenden Zweig Wirtschaft
 oder Technik oder Soziales (boZ), den die Schülerin bzw. der Schüler gewählt hat. 
Ergänzende Hinweise auch als PDF
 

Aufzählung

Die Anmeldung für die qualifizierende Leistungsfeststellung erfolgt bis einschließlich 1. März 2012. Externe Prüfungsteilnehmer (Gymnasium, Realschule,     Kolping ...) melden sich in der Hauptschule an, die zum Schulsprengel des eigenen Wohnsitzes gehört!

Aufzählung

Nachholtermin: Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie     in der Zeit vom 24. September bis 28. September 2012  nachholen (§35 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.
 

Aufzählung

Einzelprüfung in Englisch: Nach §31 Abs. 4 VSO können Hauptschüler, nach §36 Abs. 5 VSO Berufsschüler und Berufsfachschüler an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen. Die Anmeldung der Berufsschüler und Berufsfachschüler erfolgt gemäß §36 Abs.  2 VSO  bis einschließlich  20. Februar 2008 an der Hauptschule, in deren Sprengel die Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben

Ergänzende Hinweise sind auch auf folgenden Seiten einzusehen
 

Muster-Quali für die Projektprüfung  

http://www.isb-mittelschule

 ISB-Mittelschule-Projektprüfung
 

  

 

Prüfungsfächer

Fach

Form Aufgabenerstellung Arbeitszeit
1.     Deutsch schriftlich (Diktat u. Textarbeit) Staatsministerium

180 Min.

10 Min. (mdl.)

2.     Mathematik


schriftlich

Staatsministerium

100 Min.

10 Min (mdl.)

3.      Englisch 
         oder

schriftlich und

 mündlich

Staatsministerium und

 Schule (mündl.)

90 

 15 Min.

         PCB   
         oder

schriftlich 

(Jahresstoff 9. Klasse)

Schule

60 Min.

         GSE

schriftlich 

(Jahresstoff 9. Klasse)

Schule

60 Min.

Projektprüfung:

Die Projektprüfung ist fachlich gebunden an AWT und einen berufsorientirenden Zweig. Sie umfasst einen beobachtbaren arbeitspraktischen Teil. 
 

Schule

     Wirtschaft 120 Min.
     Technik 240 Min.
     Soziales 150 Min.
6.     Religionslehre 
         oder
schriftlich 

 Schule

50 Min.
        Ethik     oder schriftlich  50 Min.
        Sport     oder praktisch und mündlich  10 Min. (mdl.)
        Musik   oder praktisch und mündlich  30 Min.
        Kunsterziehung
        oder.
praktisch und mündlich  150 Min.
        Informatik  schriftlich und praktisch  120 Min

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Die Bewertung


Die Gesamtprüfungsnote

Die Gesamtprüfungsnote setzt sich zusammen aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote bei der besonderen Leistungsprüfung.

Zur Errechnung der Gesamtdurchschnittsnote ergibt sich daher der Teiler 18.

Der Qualifizierende Hauptschulabschluss ist bestanden, wenn der errechnete Durchschnitt höchstens 3,0 ergibt.

Wurde der erforderliche Durchschnitt knapp verfehlt, so kann eine zusätzliche mündliche Prüfung in Mathematik und/oder Deutsch zur Verbesserung der Prüfungsnote abgelegt werden

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Die Prüfungsfächer

 

 
 
 

Erstes Rechenbeispiel

 

 

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Nicht bestanden – mdl Prüfung in D und Ma möglich

 

Zweites Rechenbeispiel

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Bestanden mit Note 2,5 ( gut )

 

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