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Qualifizierender Hauptschulabschluss 2012 (Juni/Juli)
Externe Teilnehmer |
| Wer kann teilnehmen? |
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| Schulrechtliche Situation |
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Schulrechtlich geregelt ist die Teilnahme „anderer Bewerberinnen und Bewerber“ an der Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss in § 59 der Volksschulordnung (VSO). |
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Wer an der
besonderen Leistungsfeststellung Teilnahme möchte, muss, soweit er
Schüler ist, mindestens in der 9. Jahrgangsstufe sein. |
| Neu ab dem Schuljahr 2011/12 |
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Bewerber des Gymnasiums, der Realschule
oder der Wirtschaftsschule müssen ab dem Schuljahr 2011/12 an der
Projektprüfung teilnehmen, wie die Haupt-/Mittelschüler. Die Projektprüfung
ist für alle Teilnehmer verpflichtend und umfasst schriftliche, mündliche
und praktische Lerninhalte des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie des
jeweiligen in der Jahrgangsstufe 9 besuchten berufsorientierenden
Wahlpflichtfaches Technik, Wirtschaft oder Soziales. |
| Anmeldezeitraum: |